Ihr Kleingarten-Sachverständiger | im Raum Augsburg – Bayern
Dipl. Wirt. Ing. (FH) Thomas Bauer Kontakt aufnehmenSie benötigen fachliche Unterstützung durch einen Sachverständigen bei einem Kleingarten, Schrebergarten, Grabelandgarten oder Garten der Bahnlandwirtschaft?
Als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Haus- und Kleingarten“ stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Angefangen bei der Gehölzwertermittlung, über die Aufnahme von Schäden bis hin zu den Beurteilungen von Garten- und Landschaftsbauarbeiten. Ich untersütze Sie gerne bei Fragen Rund um das Thema Kleingarten, Schrebergarten, Grabelandgarten und Garten der Bahnlandwirtschaft.
Die Hauptthemenbereiche
Gutachten
Durch private Gutachten kann ermittelt werden, ob Mängel vorliegen (gemäß den Gartenvorschriften, z. B. unzureichende Kleingarten-Nutzung, Verwilderung usw.), oder ob mögliche Mängel behoben werden können. Normalerweise werde ich beauftragt, einen Bericht zur Beweissicherung zu erstellen, um die örtlichen Gegebenheiten zu dokumentieren und die erforderlichen Maßnahmen zu erläutern.
Bei diesen Gutachten muss ich mich als Sachverständiger genau an die Fragestellungen des Gerichts halten (Beweisbeschluss oder Verfügung).
Außerdem können Versicherungsgutachten von der Versicherung, sowie auch vom Geschädigten beauftragt werden. Ein Gutachten für den Kleingarten wird u.a. von Privatleuten, Anwälten, Kleingartenorganisationen, Städten und Verpächtern beauftragt.
Für folgenden Gutachten könnnen Sie mich beauftragen:
• Private Gutachten
• Gerichtliche Gutachten
• Versicherungsgutachten
• Andere Gutachten
Wertermittlung
Beim Verkauf eines Kleingartens ist ein angemessener Wert zu entschädigen. Dieser Entschädigungswert hängt von den Wertermittlungsrichtlinien des entsprechenden Bundeslandes ab. Grundsätzlich lassen Sie dabei den Wert des Kleingartens bzw. Schrebergartens schätzen.
Hierbei handelt es sich um eine Bewertung der Parzelle, so dass der Schrebergarten, Heimgarten, Grabelandgarten u.a. nach einer Wertermittlung durch einen Schätzer verkauft wird. Tatsächlich wird die Parzelle durch die Kleingartenvereine bzw. Kleingartenverbände gemäß den Vorschriften verteilt.
Außerdem kann eine Wertermittlung auch aufgrund von Eingriffe in das Grundstück notwendig werden, wie z.B. Straßenbau, Wartung oder Verlegung von Versorgungsleitungen, Erstellung eines Hochwasserschutzes, Altlastensanierung oder eine Verlegung der Kleingartenanlage. Kleingärten werden aufgrund des Bundeskleingartengesetzes besonders geschützt.
Beweissicherung
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der privaten und gerichtlichen Beweissicherungen.
Private Beweissicherungen, wie die Dokumentation des Zustandes von Pflanzen (Beschädigungen oder Absterben von Pflanzen) und Baulichkeiten werden vor der Durchführung von Baumaßnahmen aufgenommen. Somit kann im Schadensfall bewiesen werden, dass z.B. durch die Baumaßnahme der Schaden verursacht worden ist.
Aufgrund der Beweissicherung können sich weitere Fragestellungen ergeben, die vor Gericht gehen sollen, oder bereits vor Gericht verhandelt werden. Diese werden dann zur Klärung von dem zuständigen Gericht an den Sachverständigen weitergegeben.
Abnahme gemäß Bundeskleingartengesetz
Durch Kontrollen und Abnahmen können die Umsetzung der Regelungen des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung sichergestellt werden und Fehler im Vorhinein vermieden werden.
Es ist in der Praxis bewiesen, dass die Pächter/innen diese Gesetze und Regelungen mehr achten, wenn ein Sachverständiger in der Kleingartenanlage anwesend ist oder angekündigt wird, dass ein Sachverständiger unangemeldet erscheint.
Thomas Bauer
Sachverständiger Dipl. Wirt. Ing. (FH) für Kleingarten
im Raum Augsburg / Bayern
Der korrekte Begriff für meine Tätigkeit ist „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Haus- und Kleingarten“.
Dabei stehe ich Ihnen als Gutachter, Berater und Betreuer zur Seite – ob bei den Themen Gartenbau, Bewertung, Kontrolle, Abnahme oder Artenschutz.
Mein Wissen gebe ich auch gerne in Schulungen und Seminaren weiter und habe außerdem bei einigen Publikationen mitgewirkt.
Erfahren Sie mehr auf der Hauptseite: www.gartenbewertung.de
Weitere Seiten und Themen:
Gartenbewertung durch einen Sachverständiger
Erfahren Sie mehr über das komplette Leistungsspektrum. Baumgutachten mit Beschreibung, Vermessung und Beurteilung des Zustands ihres Baumbestandes.
Wertermittlung von Hausgärten, Grünflächen privat und öffentlich
Als Sachverständiger für Hausgartenbereich, Grünflächen von Mehrfamilienhäusern (WEG), öffentlichen Grünflächen und Freizeitgärten
Garten- und Baumbestandbewertung durch Sachverständiger
Gartenbau-Sachverständigen bzw. Gartengutachter – Beratung und Betreuung rund um das Thema Haus- und Kleingarten. Angefangen bei der Gehölzwertermittlung, über die Aufnahme von Schäden bis hin zu den Beurteilungen von Garten- und Landschaftsbauarbeiten.
Wertermittlung von Kleingarten-Parzellen & Kleingarten-Anlagen
Gerade beim Kleingarten, Schrebergarten und Grabelandgarten ist professionelle Unterstützung erforderlich, wenn es um die Bewertung des Zustands von Pflanzungen und Baulichkeiten geht.
Sie möchten mehr zum Thema Gutachten und Leistungen als Sachverständiger erfahren.
Übersicht der Leistungen als Kleingarten-Sachverständiger
Als zusätzliche Leistungen können Sie sich unter dem Punkt Ergänzende Dienstleistungen zu folgenden angebotenen Leistungen informieren.
- Garten-Wertermittlung
- Gartenbaubegleitung
- Garten- und Landschaftsbau Gutachten
- Garten- und Landschaftsgestaltung Gutachten
- Gartenbau Gutachten (Erwerbsgartenbau)
- Abnahme nach Bundeskleingartengesetz
- Beweissicherungen
- Umweltbaubegleitung
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Gartenplanung und Gartengestaltung
- Seminare und Vorträge
- Baumkontrolle und Baumkataster
- Abnahme und Kontrolle
Arbeitsportrait
Im nachfolgenden Firmen-Clip wird in Kürze das Leistungsspektrum vorgestellt:
Publikationen
Textsammlung zum Bundeskleingartengesetz
Thomas Bauer ist Mitautor des Bundeskleingartengesetzes und hat in der Textsammlung mehrere Kapitel verfasst. Neben dem Text des Bundeskleingartengesetzes beinhaltet das Werk u.a. Auszüge:
- aus den Bauordnungen der Länder,
- aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder,
- aus dem BGB,
- aus den Bewertungsgesetzen der DDR und des Bundes,
- sowie aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Man erhält einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen von Kleingärten und einen Einlick in deren Bewertung. Die Textsammlung ist eine zuverlässige Hilfe und Kurzinformation für jeden, der Interesse am Kleingartenrecht hat.
Noch mehr Informationen finden Sie im Blog
Auf der Hauptseite finden Sie weitere Themen und Wissenswertes in unserem Blog, sowie Informationen zu aktuellen Projekten und Fallbeispielen.
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot?
Dann rufen Sie mich an unter
Tel. Augsburg (Hauptsitz): +49 (0) 821 66 104 85
Tel.: +49 (0) 8161 976 9746
Mobil: +49 (0) 179 666 4881
schreiben eine E-Mail an: info@gartenbewertung.de
oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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